Which are the most important qualities of successful sales people? What do you think about the following list?
A successful sales person has to be:
How about genuine ? And I would put Listening to the top of the list as this will create a good basis with the client. What is you opinion? What would you add?
If you have any questions of suggestions, please contact us any time!
Heinrich Hess
Managing Director HGH Innovation GmbH
Photo: Pixabay.com
Die Ideenlosigkeit von Firmen, die Ihre Kunden als einzige Incentive im Jahr mit sogenannten „Werbegeschenken“ erfreuen, ist kaum zu überbieten. Besonders wenn man berücksichtigt, dass auch andere Firmen fast identische Geschenke verteilen, kann man sich leicht vorstellen, dass viele dieser Kugelschreiber, Kalender oder Weinflaschen keinen besonders nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Vieles landet im Papierkorb. Empfehlungsmarketing funktioniert anders!
Organisieren Sie doch einmal eine Firmenfeier, vielleicht ein Sommerfest oder ein „Familienfest„, bei dem auch die Angehörigen und Kinder der Kunden ihren Spass haben. Warum nicht gleich die Angestellten und die Kunden zusammen einladen? Die Kosten für solch ein Event werden häufig überschätzt. Bei richtiger Planung hält sich der Aufwand für eine gelungene Veranstaltung im Rahmen. Was aber noch viel wichtiger ist, die Veranstaltung wird sich in jeder Beziehung lohnen! Sie heben sich garantiert von der Konkurrenz ab. Vor allem die Familienmitglieder, die sonst vom Geschäftsalltag weitgehend ausgeschlossen sind, werden sich noch Jahre später daran erinnern. Die Kundenbindungen wird gefestigt, denn beim geselligen Beisammensein kommt es endlich einmal zu persönlichen Gesprächen mit dem Kunden, ohne dass ein Verkaufsabschluss im Vordergrund steht. Sie lernen die Familie bzw. den Ehepartner kennen. Das ist nicht zu unterschätzen, denn viele Entscheidungen werden von Ehepaaren zusammen getroffen. Ihr Kunde lernt so auch einmal Mitarbeiter kennen, mit denen er ansonsten nur Kontakt am Telefon hat.
Natürlich ist solch eine Veranstaltung eine sehr gute Gelegenheit zum Netzwerken. Hierbei sollten Sie aber auf keinen Fall alles dem Zufall überlassen sondern Ihren Kunden aktiv dabei unterstützen, indem Sie ihm andere (für ihn interessante) Menschen persönlich vorstellen. So wird Ihr Firmenfest Ihren Kunden lange als ein schönes und persönliches Erlebnis in Erinnerung bleiben – oft Monate oder Jahre lang.
Die Unternehmensberatung HGH Innovation GmbH aus München liefert Tipps für erfolgreiches Empfehlungsmarketing.
Bei Interesse schreiben Sie uns einfach info@hgh-innovation.com oder rufen Sie uns an: 089 2008 7191
Diese Frage stellen sich viele Unternehmer oder Firmengründer. Das macht Sinn, gibt es doch jedes Jahr viele Milliarden Euro an Förderprogrammen von Bund, Land oder EU! Doch der Weg zu öffentlichen Fördermitteln ist steinig und langwierig und nur ein kleiner Teil der gewaltigen Fördermittel kommt bei den Firmen an, die sie am nötigsten brauchen. Der überwiegende Anteil der öffentlichen Fördermittel landet bei großen Konzernen – gesteuert über politische Lobbiisten, Industrie- und Wirtschaftsverbände.
Immerhin gibt es auch für das „Fußvolk“ noch eine Vielzahl von Fördermitteln. Die Frage ist nur: „wie finde ich das passende Fördermittelprogramm?“ und „brauche ich hierfür einen Fördermittelberater“? Die sogenannten und meistens selbsternannten „Fördermittelberater“ werben damit, dass sie interessierte Firmen erfolgreich durch den immer wieder zitierten „Fördermitteldschungel“ führen. Hierfür werden schon im Vorfeld zwischen 3000 und 10.000 Euro monatlich fällig und das zwischen 3 und 6 Monate lang. Das ist eine Menge Geld, wenn man berücksichtigt, dass kein Berater irgendeine Garantie für den Erfolg gibt und auch nicht geben kann. Hinzu kommt bei Erfolg eine Prämie, die bis zu 15% der Fördermittelsumme betragen kann. Dies ist ja eigentlich nicht im Sinne der Fördermittelprogramme, dass Sie nur über das Spezialwissen von Beratern zu erhalten sind. Sind Sie auch nicht!
Wir haben uns dazu entschieden, unsere Mandanten bei der Suche nach geeigneten Fördermitteln zu unterstützen und das ohne die üblichen Beratungshonorare!
Der Schlüssel zum Erfolg für unseren Kunden ist stets die korrekte Analyse Ihres Sachverhaltes, die Suche nach geeigneten Fördermitteln, die Kontaktaufnahme mit den Förderstellen und die Abklärung der Förderfähigkeit im Einzelfall.
So können wir Woche für Woche Unternehmer durch eine effiziente Schulung und Einführung in das Thema und durch die Auswahl des “richtigen” Fördermittelprogramms finanziell erheblich entlasten. Das System der öffentlichen Fördermittel ist für jeden Menschen normaler Intelligenz gut zu verstehen und mit unserer Hilfe erkennen unsere Kunden sehr rasch was zu beachten ist. In den meisten Fällen bringen wir unsere Kunden soweit, dass sie Ihren Antrag auf Fördermittel anschliessend selbst durchführen können und nicht einen Teil der Fördersumme an Berater zahlen müssen! Rufen Sie uns an! Unser erstes Beratungsgespräch (ca. 1 Stunde) ist grundsätzlich kostenlos! Des weiteren bieten wir Ihnen einen Tag Intensivberatung und einen Tag Recherche, Abklärung und Report zu einem konkurrenzlosen Preis! Wenn verlangt, kann die gesamte Kommunikation online oder telefonisch erfolgen. So sparen Sie viel Zeit und Geld. Nach unserer Beratung haben Sie die nötige Planungssicherheit, ob und welche Fördermittelprogramme für Ihr Unternehmen in Frage kommen.
Wo ist der Haken? Es gibt keinen! Eine Stunde investieren wir gerne für Sie. Vielleicht empfehlen Sie uns ja weiter. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! Rufen Sie uns an: Tel: 089 2008 7191 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@hgh-innovation.com.
Kürzlich haben wir von einem unserer Geschäftspartner diese Frage erhalten: Wem gehören Kundenkontakte auf sozialen Netzwerken? Hierzu der Fall: Ein Außendienstmitarbeiter hat über Linkedin, Facebook oder XING intensive Kontakte zu Kunden aufgebaut. Ich befürchte, dass er die bei seinem möglichen Ausscheiden dann komplett mitnehmen kann. In diesem Fall hätte ich keine Möglichkeit mehr, die Historie mit diesen Kunden nachzuvollziehen. Gibt es die Möglichkeit, für Mitarbeiter auf Firmenkosten persönliche Accounts einzurichten, die der Mitarbeiter nicht mitnehmen kann?
Dies ist eine sehr interessante und aktuelle Frage. Wem gehören Kundenkontakte auf sozialen Netzwerken? Dem Arbeitgeber oder dem Mitarbeiter?
Nehmen wir ein Beispiel: Herr Meier ist Vertriebsmitarbeiter. Er ist 25 Jahre alt und sozial gut vernetzt. Für seine Firma verkauft er ein Produkt. Hierzu akquiriert er im Kreis seiner „Freunde“ und seiner sonstigen Social Mediakontakte bei Linkedin und anderswo. Er regelt seine gesamten diesbezüglichen Kundenkontakte zum Beispiel über seinen XING-Account. Um die Folgelieferungen immer rechtzeitig anzubieten und zu verkaufen, hat Herr Meier sich Wiedervorlagen in seinem Outlookkalender im Büro notiert. Dabei hat er jeweils die Namen der Kontakte eingetragen. Eines Tages wechselt Meier zur Konkurrenz. In seinem Vertrag ist kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Sein Nachfolger übernimmt seinen Kalender. Er kann aber mit den namentlich bezeichneten Wiedervorlagen nichts anfangen. Als Folge geht der Umsatz dramatisch zurück.
In diesem Zusammenhang gilt folgender Grundsatz. Ein Arbeitnehmer darf die Informationen, die bei ordnungsgemäßer Organisation für die Tätigkeit notwendig sind nicht bewusst unterschlagen oder beseitigen. In der analogen Welt, für die die Gesetzgebung ursprünglich gedacht war, ist diese Frage schnell beantwortet. Hätte Meier eine „normale“ Kundenkartei auf seinem Schreibtisch hinterlassen oder auf seinem Firmen PC gespeichert, hätte der Arbeitgeber Anspruch auf Herausgabe, wenn Meier die Kundendatei bei seinem Ausscheiden mitgenommen hat.
Für die Frage, ob der Arbeitgeber den gesamten Account oder auch nur einzelne Kundendaten herausverlangen kann, ist entscheidend, wem der XING-Account „gehört“.
Diese Situation klärt sich wenn wir folgende Fragen beantworten:
Danach sind dann verschiedene Varianten denkbar.
Der Fall ist klar, wenn der Account privatem Charakter hat (ohne Firmenlogo), die E-Mail-Anschrift privat ist. Vor allem wenn auch privat bezahlt wird. Meier darf in dieser Situation seinen Account selbstverständlich behalten. Allerdings muss er die Informationen dem ehemaligen Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Insbesondere solche, die bei ordnungsgemäßer Organisation für die weitere Tätigkeit notwendig sind. Es könnten also verschiedene (Kunden-)informationen herausverlangt werden.
Die für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlichen Informationen wie Kontaktdaten muss Meier an die alte Firma herausgeben. Er braucht aber in diesem Fall dem Arbeitgeber keinen direkten Zugang auf seinen Account gewähren.
Handelt es sich jedoch um einen rein dienstlichen Account, den der Arbeitgeber auch bezahlt, müsste Meier den Account wohl komplett herausgeben. Das gilt auch wenn er zwischenzeitlich seine privaten Kontakte hierüber organisiert. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten müsste dem Mitarbeiter möglicherweise die Gelegenheit gegeben werden, rein private Kontakte und Korrespondenz zu löschen.
Natürlich sind alle möglichen Mischformen zwischen privatem und geschäftlichem Account denkbar. Wie z.B. privater Account (E-Mail-Adresse, Anschrift ) aber der Arbeitgeber bezahlt. Oder es besteht eine E-Mail Adresse des Arbeitgebers jedoch eine private Anschrift. Eine Pflicht zur Herausgabe des gesamten Accounts wäre in den meisten Fällen eher nicht zu begründen. Insbesondere der Grundsatz, dass die Informationen, die bei ordnungsgemäßer Organisation für die weitere Tätigkeit des Arbeitgebers notwendig sind auch am Arbeitsplatz hinterlassen werden müssen ist wichtig. Dies spricht nach deutschem Recht für den Aspruch des Arbeitgebers auf Herausgabe der Kundendaten samt entsprechender Korrespondenz.
Die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit stellt sich als schwieriges Thema dar. Legt man die herrschende Rechtsprechung zugrunde darf ein Mitarbeiter – vorbehaltlicher anderer Vereinbarung oder nachweislicher Duldung im Unternehmen – private Kontakte grundsätzlich nur über einen privaten Account pflegen. Und diese natürlich auch nur in seiner privater Zeit. Private Kontakte während der Arbeitszeit über Social Networks oder andere Internetmedien sind sogenannter „Arbeitszeitbetrug“. Dies kann gegebenenfalls mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen sanktioniert werden.
In allen o.g. Fällen darf der ehemalige Arbeitgeber von Meier die Kontaktdaten herausverlangen. Diese darf er dann selbstverständlich auch künftig in seiner vertrieblichen Tätigkeit nutzen. Weiterhin stellt sich aber die Frage, ob auch Meier selbst in seinem neuen Job die Kontakte, die er über diesen Account aufgrund seiner Tätigkeit geknüpft hat, nutzen darf.
Klar ist zunächst, dass Meier nach Überlassung des Accounts oder der darin enthaltenen Kundendaten sicherlich keine Kopie der Kundendaten mitnehmen dürfte. Dies ist im Zusammenhang mit Kunden-„karteien“ ausdrücklich für unzulässig erklärt worden. Er dürfte aber wohl all die Kontakte, die er noch „auswendig“ kennt, weiter nutzen. Voraussetzung ist natürlich wie im obigen Fall, dass kein Wettbewerbsverbot nach Vertragsende besteht. Selbstverständlich dürfte er auch seine privaten Kontakte weiterhin nutzen. Das gemeinhin verwendete, tatsächlich natürlich etwas etwas schwammige und unpräzise Bild in diesem Zusammenhang ist, dass der Mitarbeiter all die Kundeninformationen weiternutzen dürfte, die er noch „im Kopf hat“.
Differenzierter ist das Thema zu sehen, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht. Dann kann sich die Kontaktaufnahme mit ehemaligen Kunden über XING & Co sogar als Verstoß gegenüber dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Wettbewerbsverbots darstellen. Dies könnte gravierende Folgen nach sich ziehen. Fazit für die vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Damit die Frage „Wem gehören Kundenkontakte auf sozialen Netzwerken?“ in Ihrem Unternehmen nicht mehr wichtig ist, muss sie vertraglich geregelt sein. Denkbar sind insoweit einzelvertragliche Regelungen. Besonders in größeren Unternehmen empfehlen sich klare Angaben in sogenannten „Social Media Guidelines“. Der dienstliche Einsatz von Sozialen Netzwerken macht nur Probleme, wenn keine klare Regelung vorliegt. Es muss also klar geregelt werden, wer, was, wann und wie jeweils nutzen darf. Dabei darf der Nutzer sozialer Medien mit dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses aber nicht ihre „elektronische Identität“ beim Arbeitgeber hinterlassen müssen.
Die beste Lösung ist eine ausdrückliche Regelung, die eindeutig festschreibt, was bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisse herausgegeben werden muß. Dabei sind insbesondere die oben erwähnten und von der Rechtsprechung bestätigten Interessen des Arbeitgebers miteinzubeziehen. Informationen, die bei ordnungsgemäßer Organisation für die weitere Tätigkeit notwendig sind auch am Arbeitsplatz zu hinterlassen.
Wem gehören Kundenkontakte auf sozialen Netzwerken kann gut beantwortet werden. Die abstrakt gefassten Normen des Arbeitsrechtes beziehen sich zwar auf die analoge Arbeitswelt. Sie sind aber auch im digitalen Zeitalter auf neue Sachverhalte gut anwendbar. Neue gesetzliche Regelungen sind deshalb nicht unbedingt nötig. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sollten hinsichtlich der aktuell immer häufiger auftretenden Nutzung von sozialen Netzwerken für die Kundenakquise saubere vertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbaren. Alternativ auch in ergänzenden „Social Media Guidelines“. Formulierungen sollten nicht zu allgemein sein, sondern es müssen klare arbeitsrechtliche Verhaltensregeln eingefordert werden. Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung. Die genannten Informationen habe ich aus verschiedenen Quellen wie juristischen Fachzeitschriften, Blogs von Rechtsanwälten in sozialen Netzwerken und eigenen Erfahrungen und Recherchen als Jurist zusammengestellt. Dies ist keine Rechtsberatung.
Beste Grüße und allzeit gute Geschäfte!
Heinrich Hess, Geschäftsführer HGH Innovation GmbH
Diese Beitragsreihe gehört zu den Unternehmerblogs von HGH Innovation
Quellennachweis: Grafik von Pixabay.com
Was ist ein Elevator Pitch? In der Übersetzung bedeutet es so viel wie „Aufzugspräsentation“. Präsentation im Aufzug? Nein! Diese Kurzbezeichnung bedeutet, dass Ihr „pitch“ (= Verkaufsgespräch) in einer kurzen Fahrt im Aufzug durchgeführt werden kann, die vielleicht 30 Sekunden dauert.
Hintergrund ist, dass in den USA der 80er Jahre karriereorientierte Verkäufer die Zeit während der Aufzugsfahrt z.B. in Manhattan nutzten, um Ihren Chef von Ihrer Idee zu überzeugen. Heute hat der Elevator Pitch eine weitergehende Bedeutung und wird vor allem im Zusammenhang mit Unternehmern benutzt, die Finanzinvestoren überzeugen wollen. Hier geht es darum, bei vielen Bewerbern schnell die Spreu vom Weizen zu treffen. Kennen Sie Ihren Elevator Pitch?
Wichtig bei der Kurzpräsentation ist es gedankliche Bilder zu vermitteln und z.B. nach der AIDA Formel (Attention – Interest – Desire – Action) zu strukturieren.
Ein wirklich wertvoller Tipp für die Erstellung eines Elevator Pitches ist der Havard Elevator Pitch Designer:
Bei Fragen und Problemen mit dem eigenen Elevator Pitch sind wir sehr gerne behilflich. So verpassen Sie es bei der nächsten Gelegenheit nicht, sich in aller Kürze perfekt ins richtige Licht zu setzen!
Ihnen allen wünsche ich recht viel Erfolg und alles Gute: Rückfragen beantworten wir gerne unter: info@hgh-innovation.com
Quellennachweis: Foto von Pixabay.com
Tipps für erfolgreiches Empfehlungsmarketing von der Unternehmensberatung HGH Innovation GmbH aus München.
Tipp Nr. 3: Binden Sie Ihre Mitarbeiter als Botschafter ein!
Hier ist der Unternehmer als Manager gefragt. Formen Sie aus Ihren Mitarbeitern/innen ein motiviertes Team, welches nicht nur aus finanzieller Notwendigkeit für Sie arbeitet sondern Ihre Firma als Botschafter nach aussen vertritt! Längst ist erwiesen, dass Faktoren wie Status, Bezahlung und Arbeitsumgebung zwar Arbeitsunzufriedenheit vermeiden, aber keine wirkliche Motivation schaffen. Für die Motivation und letztlich für den Erfolg sind Erfolgserlebnisse, Entwicklungsmöglichkeiten, Anerkennung, Arbeitsinhalte und Verantwortung verantwortlich! Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung und binden Sie sie auch in Ihre Marketingstrategie von Anfang an mit ein, denn schließlich ist Ihr Team ein wichtiger Teil davon. Immer wenn sich zufriedene Kunden bei Ihnen bedanken, informieren und bedanken Sie sich bei dem betreffenden Mitarbeiter! Und zwar klar und deutlich: „Herr/Frau S. das haben Sie ganz hervorrangend gemacht, vielen Dank!“
Besprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern, wie sie selbst als Multiplikatoren aktiv werden können. Idealerweise empfehlen Ihre Mitarbeiter ihr Unternehmen jeweils in ihrem eigenen privaten und beruflichen Netzwerk und Umfeld, in Sportvereinen, Verbänden und im gesamten gesellschaftlichen Umfeld. Selbstverständlich benötigt dazu jedes Teammitglied eine Visitenkarte. Händigen Sie jedem Mitarbeiter eine Anzahl von Firmenbroschüren aus und besprechen Sie die Vorgehensweise. So wird aus jedem einzelnen Mitarbeiter ein Botschafter Ihres Unternehmens.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung!
Ihr Heinrich Hess
Geschäftsführer HGH Innovation GmbH
Top Beratung – wenn es schnell gehen muß
Vor allem wenn es beim Kunden wirklich “brennt”, geht es um Erfahrung, Schnelligkeit und um direkt umsetzbare pragmatische Aktionen, die sich schnellstens finanziell bemerkbar machen müssen. Hier sind viele Berater überfordert und auch nicht die richtigen Partner, denn theoretische Ergebnisse in nutzlosen Präsentationen helfen in diesen Fällen nicht, vor allem wenn der Zeitfaktor nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Viele unserer Kunden haben bereits schlechte Erfahrungen mit Unternehmensberatern gemacht, die Inkompetenz hinter Fachchinesisch verstecken und dafür ungerechtfertigt hohe Tagessätze berechnen. Oft wird die Beratung noch dazu unnötig verlängert, die dringenden Probleme aber werden nicht gelöst.
HGH Innovation GmbH bietet ein maßgeschneidertes Konzept für Firmen mit akuten Problemen:
In diesen Fällen führt unsere sehr kompakte “5K Beratung” meistens zum Erfolg.
Dies sind die Eigenschaften des 5K Programms:
Kostengünstig = Top Beratung zu günstigen Preisen
Kompakt = So intensiv wie nötig – so kurz wie möglich
Kreativ = Auch bei “ausweglosen” Situationen finden wir meistens eine Lösung.
Klar = Wir reden Klartext und kommen immer auf den Punkt!
Kompetent = Eigene Praxiserfahrung sowohl als Unternehmer als auch als Unternehmensberater.
Die Beratung umfasst:
Es funktioniert!
In vielen Fällen geht die 5K Kurzberatung in eine reguläre Beratung über, festzuhalten bleibt aber, dass bereits die 5K Kurzberatung für den Unternehmer zu sehr wichtigen und direkt umsetzbaren Aktionen führt, die sich in aller Regel sehr schnell finanziell positiv bemerkbar machen.
Kostenloses Erstgespräch
Selbstverständlich ist das erste Gespräch immer kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf – Tel.: 089 2008 7181– oder eine E-mail an: info@hgh-innovation.com.
Viele Wege führen nach Rom. Mehrere aufeinander abgestimmte Maßnahmen bringen Unternehmern den gewünschten wirtschaftlichem Erfolg! Eine besonders wichtige Komponente auf dem Weg zum Erfolg ist das Empfehlungsmarketing. Obwohl bekannt ist, dass eine von einem Kunden ausgesprochene Weiterempfehlung eine hohe Erfolgsquote hat, nutzen nur wenige das Empfehlungsmarketing als Mittel für mehr Kunden. Wir raten unseren Kunden, diesen Prozess aktiv zu fördern! Hier einige Tipps wie Sie ab sofort das enorme Potential der Weiterempfehlung durch Klienten erfolgreich nutzen.
Viele Unternehmer, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beklagen sich über zu wenig Geschäft. Besonders problematisch ist dies, wenn Sie ohnehin schon hohe Ausgaben für traditionelles Marketing und Internetmarketing haben. Was ist der Grund für den Misserfolg?
Die Person am Empfang oder am Telefon und auch jeder andere Mitarbeiter mit Kontakt zum Kunden hat mehr Einfluss auf Ihr Geschäft, als Sie es sich träumen lassen! Ihr Verhalten entscheidet massgeblich darüber, ob Ihre Firma weiterempfohlen wird oder nicht! Es gilt, die Person, die als potentieller Kunde über Ihre verschiedenen Marketingmassnahmen zu Ihnen gefunden hat, als Kunde zu gewinnen! Hier fehlt es oft an den einfachsten Dingen! So ist es zum Bespiel in Deutschland nicht ungewöhnlich, von einem schlecht gelaunten Mitarbeiter/in abgefertigt zu werden. Die Verbindung mit dem zuständigen Mitarbeiter klappt nicht, ein Rückruf wird entweder gar nicht vereinbart oder findet nicht oder zu spät statt. „Es kommt vor, dass Unternehmen viel Geld für professionelle Werbung und auch für Onlinemarketing ausgeben, um besser gefunden zu werden“, so Geschäftsführer Heinrich Hess. „Doch oft scheitert es am schwächsten Glied in der Kette, den eigenen Mitarbeitern. Durch intensive Schulung und verbesserte Wertschätzung jedes Mitarbeiters können Sie schnell Abhilfe schaffen. Dann klappt es auch mit dem Empfehlungsmarketing!“
Um die Effizienz von Marketingmassnahmen messbar zu machen, ist es besonders wichtig, bei jedem neuen Kunden Buch zu führen, wie er Kunde geworden ist. Durch Empfehlung, über die Webseite, über Zeitungswerbung oder vielleicht über die gelben Seiten oder ein anderes Portal? Am Ende des Jahres sollte eine Erfolgsanalyse stattfinden, welche Massnahmen sich gelohnt haben und welche nicht. Dann kann man das Budget umverteilen und so nach und nach ein optimales Ergebnis erzielen.
Brauchen Sie Unterstützung in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Kanzlei? Sprechen Sie mit unseren Experten und rufen Sie uns an : Tel: 089 2008 7191 oder schreiben Sie uns info@hgh-innovation.com